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Ingenieurbüro für Gebäudemanagement und Energieberatung

     
 

Energieberatung

 

Energieberatungen müssen für ein Gebäude immer im Zusammenhang aller Gebäudeteile und technischen Anlagen gesehen und beurteilt werden. Nur ein bestimmtes Bauteil zu sehen, wie z.B. nur die Fenster, kann zu bauphysikalischen Problemen führen. Oder, wenn mehrer Maßnahmen durchgeführt werden sollen, ist die Reihenfolge unter Umständen sehr wichtig. Bei der Erneuerung von Heizungsanlagen ist es erforderlich über die Heizlast und Auslegung der vorhandenen Heizkörper nachzudenken, oder diese sogar neu zu berechnen.

 

Wenn Dämmmaßnahmen durchgeführt werden, muss beurteilt werden, ob der neue Aufbau der Wand, Decke oder des Daches den notwendigen bauphysikalischen Grundsätzen entspricht.

 

Durch eine Gesamtbetrachtung eines Gebäudes kann ein Fachmann erkennen, ob mit geringem Mehraufwand evtl. Fördergelder in Anspruch genommen werden können, oder ob eine nächste bessere Förderstufe machbar ist.

 

Grundsätzlich ist eine Energieberatung in älteren Wohngebäuden und Verwaltungs- und Gewerbegebäuden sinnvoll.

 

In der Energieberatung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

 

Beratung für Energiesparmaßnahmen

Wir beraten Sie bei allen Themen der Energieeinsparung an und in Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden sowie für gebäudetechnische Geräte und Anlagen.

 

Vor-Ort-Beratung

Wir beraten und erstellen für Sie die BAFA anerkannte und geförderte Energie-Vor-Ort-Beratung. Siehe unter Förderungen.

 

Energetische Gebäudeberechnungen

Wir führen energetische Berechnungen durch. Dazu gehören

  • Berechnungen von Wohngebäuden nach DIN 4108-6 und 4701-10, sowie DIN V 18599
  • Berechnungen von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599
  • Heizlastberechnungen
  • Kühllastberechnungen
  • klimatische Gebäudesimulation
  • Berechnungen von Lüftungskonzepten für Wohngebäude nach DIN 1946 Teil 6
  • Auslegung von solarthermischen Anlagen
  • Auslegung von photovoltaik Anlagen

 

Energieausweise für Wohngebäude

Wir erstellen für Sie Energieausweise auf Basis des Verbrauches oder Bedarfs, je nach Grundlagen der EnEV und Ihren Erfordernissen. Siehe Energieausweise.

 

Energieausweise für Nichtwohngebäude

Wir erstellen für jegliche Nichtwohngebäude die erforderlichen Energieausweise auf Basis des Verbrauches oder nach DIN 18599. Siehe Energieausweise.

 

KfW-Anträge

Wir erstellen und beraten Sie bei den KfW Anträgen 153, 151/152 sowie 141, 430 und 431. Siehe Förderungen.